Diese Frage stellen mir häufig Zuhörer meiner Vorträge an der Volkshochschule Neubrandenburg. Die Antwort lautet:" Das kommt darauf an".
Wenn die gesetzliche Erbfolge für Sie passt, benötigen Sie kein Testament. Wenn Sie aber von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, z.B. Ihre Kinder enterben wollen, dann müssen Sie ein Testament machen.
Dieses können Sie selbst handschriftlich erstellen und mit Datum und Unterschrift versehen, oder Sie können es beim Notar aufsetzen lassen.
So oder so sollten Sie sich aber in jedem Fall vor der Errichtung des Testaments anwaltlich beraten lassen, damit Sie rechtssichere Formulierungen wählen und es nach Ihrem Tode nicht zu Streitigkeiten unter den Erben kommt, die Sie mit der Erstellung des Testaments mit Sicherheit vermeiden wollten.
Auch bei Patschwork -Familien empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments, um den Partner abzusichern, insbesondere, wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind.
So gibt es auch bei Geschiedenen einige Besonderheiten zu beachten, die in einem Beratungsgespräch einer passenden effizienten Lösung zugeführt werden können.
Daher gilt, warten Sie nicht länger und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.