Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch ein Streit zwischen Mieter und Vermieter nicht zu einer Kündigung berechtigt.
Dem Streit war folgender Sachverhalt vorausgegangen:Die Vermieterin wollte in der Wohnung des Mietrs die Rauchmelder prüfen. Damit war der Mieter auch einverstanden. Als die Vermieterin sich jedoch auch Räumlichkeiten ansehen wollte, in denen sich keine Rauchmelder befinden, verbot dies der Mieter. Die Vermieterin hielt sich aber nicht daran und versuchte, sich eigenmächtig Zutritt zu verschaffen. Da forderte der Mieter die Vermieterin auf, die Wohnung zu verlassen. Als diese keine Anstalten machte, der Aufforderung nachzukommen, umfaßte der Mieter die Vermieterin und trug sie aus der Wohnung. Das ließ sich die Vermieterin nicht bieten und kündigte.
Nachdem die unteren Gerichte entgegengesetzt entschieden hatten, sah der BGH in dem Verhalten des Mieters keinen Kündigungsgrund. Auch wenn er sein Hausrecht in der Wohnung möglicherweise etwas überzogen geltend gemacht habe, habe die Vermieterin durch ihr Verhalten Mitschuld an der entstandenen Eskalation, weswegen eine Kündigung unbillig wäre.