Mahnbescheid


Wenn Sie längere Zeit Ihre Rechnungen nicht bezahlen, werden die Gläubiger nach einiger Zeit unruhig. Sie schicken nicht nur Mahnungen oder schalten ein Inkassobüro ein. Sie beantragen beim Amtsgericht den Erlass eines sogenannten Mahnbescheids. Falls Ihr Gläubiger in Mecklenburg-Vorpommern seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat, ist das Amtsgericht Hamburg für den Erlass des Mahnbescheids zuständig. 


Sie bekommen dann vom AG Hamburg ein Formular in einem meist gelben Umschlag zugestellt. Dies sollten Sie sich genau anschauen und nicht mit den vorherigen Mahnungen durch den Gläubiger verwechseln. 
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Forderung nicht berechtigt ist, müssen Sie auf dem beiliegenden Formular ein Kreuz machen und das Formular an das Gericht zurückschicken. Der Gläubiger muss dann seine Forderung begründen und es findet ein normales zivilrechtliches Gerichtsverfahren statt. Das Gericht prüft hier, ob die Forderung tatsächlich besteht.
Wenn Sie nach Erhalt des Mahnbescheids der Ansicht sind, das die Forderung tatsächlich besteht, brauchen Sie nichts zu tun. Das Gericht erlässt dann einen Vollstreckungsbescheid. Damit kann dann der Gerichtsvollzieher durch den Gläubiger beauftragt oder das Konto gepfändet werden.